Verleih von Gewichten
EINLEITUNG
Die Eichämter halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die für verschiedene Zwecke ausgeliehen werden können. Gewichte und Gewichtssätze werden dabei in den Größen 10 kg, 20 kg, 50 kg und 500 kg bereitgehalten.
Gemäß Eichordnung kann die für die Eichung zuständige Behörde vom Antragsteller auf Eichung verlangen, dass dieser besondere Prüfmittel wie Gewichte bereitstellt und deren Transport veranlasst.
ZUSTAENDIG
die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter
ABLAUF
Der Antrag auf Verleih von Gewichten ist formlos an das Eichamt zu richten, bei dem die Gewichte ausgeliehen werden sollen.
Unter gewissen Umständen kann es für den Ausleiher von Gewichten effizienter sein, diese dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben, anstatt sie ins Eichamt zurückzubringen oder zurückbringen zu lassen, wenn dadurch Zeit und Fahrstrecke eingespart werden können. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.
FRIST
Es ist empfehlenswert, die Gewichte rechtzeitig beim Eichamt anzufordern, damit sichergestellt ist, dass die benötigten Gewichte auch in ausreichender Anzahl und zum richtigen Zeitpunkt vorhanden sind.
KOSTEN
- für Gewichte der Genauigkeitsklasse M1 für die ersten drei Arbeitstage zu Eichzwecken als Pauschalentgelt: 0,02 Euro je kg
- für das Ausleihen von Gewichtstücken mit einem Gesamtgewicht bis einschließlich 500 kg für die ersten drei Arbeitstage: kein Entgelt
Bei Überschreiten der Ausleihdauer von drei Arbeitstagen wird für jeden weiteren Arbeitstag der oben genannte Satz verrechnet. Andere Genauigkeitsklassen auf Anfrage.
RECHTSGRUNDLAGE
- Gesetz über das Mess- und Eichwesen (Eichgesetz)
- Eichordnung
- Eichkostenverordnung